Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen. Vor 2017 gab es für diese Einstufung 3 bzw. 4 Pflegestufen (Pflegestufe 0-3). Seit 2017 gelten die neuen Pflegegrade.
Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden.
Wir helfen Ihnen den Antrag bei der Pflegekasse auszufüllen.
Wir beantragen den Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) für Sie.
Wir bereiten alles für den Termin beim MDK vor und unterstützen Sie.